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Können persönliche Informationen beim Steuernsparen helfen?

Um Ihre Steuererklärung korrekt erstellen zu können, ist eine Vielzahl von Informationen zu Ihrem Unternehmen und für die Einkommensteuererklärung auch zu Ihrer Person erforderlich. ...mehr

Was bringen die Änderungen des Arbeitszeitgesetzes ab 1.9.2018?

Mit 1.9.2018 sind die im Juli im Parlament beschlossenen neuen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes in Kraft getreten. ...mehr

Wann ist der private Verkauf des Hauptwohnsitzes von der ImmoESt befreit?

Beim Verkauf eines Grundstücks fällt im Regelfall Immobilienertragsteuer (ImmoESt) an. ...mehr

Bis zum 30.9.2018 zu erledigen

Bis zum 30.9. können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen innerhalb der Europäischen Union via FinanzOnline beantragen. ...mehr

Müssen auch Kleinunternehmen Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner bestellen?

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Arbeitsplatzevaluierung durchzuführen. ...mehr

Warum Sie als Unternehmer ein Budget für 2019 erstellen sollten

Diese allgemeinen Ziele muss jeder einzelne Unternehmer für sich konkretisieren und Strategien zu deren Erreichung festlegen. ...mehr


Bis zum 30.9.2018 zu erledigen

Vorsteuerrückerstattung aus EU-Ländern

Bis zum 30.9. können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen innerhalb der Europäischen Union via FinanzOnline beantragen.

ESt- und KÖSt-Vorauszahlungen herabsetzen

Für die Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen des laufenden Jahres kann noch bis zum 30.9. eine Herabsetzung beantragt werden. Dies sollte insbesondere geprüft werden, falls der diesjährige Gewinn voraussichtlich niedriger sein wird als der des Vorjahres.

Anspruchsverzinsung

Ab 1.10. beginnt die Anspruchsverzinsung für Steuernachzahlungen aus dem Jahr 2017 zu laufen. Wenn eine Einkommen- bzw. Körperschaftsteuernachzahlung droht, kann eine Anzahlung auf die Steuerzahlung geleistet werden, um der Verzinsung zu entgehen (Zinsen bis € 50,00 werden nicht festgesetzt). Aus der Überweisung muss hervorgehen, dass es sich um eine Anzahlung auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer 2017 handelt. Höhe der Anspruchszinsen derzeit: 1,38 % p.a.

Jahresabschluss

Kapitalgesellschaften (und GmbH & Co KGs) müssen spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch einreichen. Für Unternehmer mit Bilanzstichtag 31.12. ist daher der 30.9. der letzte fristgerechte Abgabetag.

Verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung

Grundsätzlich kann die Arbeitnehmerveranlagung innerhalb von fünf Jahren erledigt werden. In bestimmten Fällen ist der Arbeitnehmer allerdings verpflichtet, eine Veranlagung bis zum 30.6. durchzuführen. In den folgenden Fällen ist eine Pflichtveranlagung für das Kalenderjahr 2017 bis zum 30.9.2018 durchzuführen, falls das Einkommen, in dem lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind, € 12.000,00 übersteigt:

  • Bei Bezug von mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften im Jahr 2017 gleichzeitig. Dies gilt nur, falls diese Einkünfte nicht ohnedies bereits beim Lohnsteuerabzug gemeinsam versteuert wurden (wie beispielsweise Firmenpension neben ASVG-Pension).
  • Falls der Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag oder der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag für 2017 nicht zusteht, dieser aber bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt wurde.

Stand: 27. August 2018

Bild: NOBU - Fotolia.com

 
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