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Was bringt das neue Startup-Paket?

Die Bundesregierung hat ein Förderpaket für Startup-Unternehmen beschlossen. ...mehr

Dienstvertrag oder familienhafte Mitarbeit?

Als „familienhafte Mitarbeit“ wird die Aushilfstätigkeit eines Familienmitglieds im Betrieb bezeichnet. ...mehr

Wie viel Vorsteuer kann bei Nächtigungsgeldern abgezogen werden?

Das Unternehmen kann bei Dienstreisen im Inland für ausgezahlte Tag- und Nächtigungsgelder die Vorsteuer abziehen. ...mehr

Kinderbetreuung macht ein Arbeitszimmer zu Hause nicht notwendig!

Für einen Heimarbeitsplatz zum Zweck der Kinderbetreuung ist der Abzug aber nicht möglich. ...mehr

Pensionskonto NEU bis 31.12.2016 prüfen!

Das neue Pensionskonto sollte für alle ab 1.1.1955 Geborenen bereits feststehen. ...mehr

Wann führt ein Abbruch der Vermietung zu Liebhaberei?

Wird eine Tätigkeit als Liebhaberei eingestuft, ist sie Privatvergnügen, und die daraus resultierenden Verluste können nicht steuerwirksam genutzt werden. ...mehr

Wie funktioniert Affiliate-Marketing?

Affiliate-Marketing („Partner“-Marketing) ist eine Form von Online-Marketing. ...mehr


Was bringt das neue Startup-Paket?

Die Bundesregierung hat ein Förderpaket für Startup-Unternehmen beschlossen. Mit einem Fördervolumen von insgesamt € 185 Mio. sollen jungen Unternehmen die ersten drei Gründerjahre erleichtert und der Wirtschaftsstandort Österreich belebt werden.

Hier einige Maßnahmen dieses Förderpakets

  • Fördermittel
    Startup-Unternehmen wie akademische Spin-offs werden im Rahmen eines Gründungs-Fellowships Fördermittel in Höhe von € 15 Mio. zur Verfügung gestellt. Außerdem werden der seit 2013 bestehende aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH) Business Angel Fonds um insgesamt € 20 Mio. und die aws-Mittel für die Zuschüsse „PreSeed“ und „Seed“ um zusätzliche € 20 Mio. aufgestockt.
  • mehr Schutz für geistiges Eigentum
    Unternehmen erhalten für Leistungen der österreichischen Patentämter eine Gutschrift über € 10.000,00. Außerdem können Erfindungen bereits im Entwicklungsstadium beim Patentamt hinterlegt werden, auch wenn sie noch nicht die Voraussetzungen für ein Patent erfüllen. Dann genießt die Erfindung schon in der Entstehungsphase ein Jahr lang weltweiten Schutz.
  • Risikokapitalprämie
    Investitionen in das Eigenkapital eines Startup-Unternehmens mit einer Gesamtsumme von höchstens € 250.000,00 werden gefördert. Mit der „Risikokapitalprämie“ werden bis zu 20 % rückerstattet.
  • Unterstützung für Lohnnebenkosten
    Um nicht nur der Wirtschaft, sondern auch dem Arbeitsmarkt neue Impulse zu geben, will die Regierung eine Summe von € 100 Mio. zur Verfügung stellen, um bei innovativen Startup-Unternehmen für drei Mitarbeiter für die ersten drei Jahre Teile der Lohnnebenkosten zu übernehmen. Dieses neue Förderprogramm soll ab 1.1.2017 von der aws abgewickelt werden.
  • Online One-Stop-Shop Gründungsprozess
    Die Unternehmensgründung soll entbürokratisiert werden. Gründer werden alle notwendigen Daten und Unterlagen für sämtliche Behörden über das „Unternehmensserviceportal“ (USP) online einbringen können.

Stand: 29. August 2016

 
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