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Was ändert sich 2019 bei den Meldungen an die Sozialversicherung?

Am 1.1.2019 werden wesentliche Bestimmungen des Meldepflicht-Änderungsgesetzes in Kraft treten. ...mehr

Was ist die Genehmigungs-Freistellungsverordnung?

Dieser Artikel gibt einen Überblick zu dieser Verordnung. ...mehr

Was ist die Zusammenfassende Meldung?

Die Zusammenfassende Meldung ist elektronisch mittels FinanzOnline einzureichen. ...mehr

Was ist bei der Senkung des Umsatzsteuersatzes für Beherbergung von 13 % auf 10 % zu beachten?

Für eine Nächtigung vom 31.10. auf den 1.11.2018 ist bereits ein Steuersatz von 10 % anzuwenden. ...mehr

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für 2019

Regelbedarfssätze für das Jahr 2019 ...mehr

SVA-Krankenversicherung: Sachleistung oder Geldleistung?

Bei einem Wahlarzt ist die Rechnung selbst zu bezahlen und man bekommt maximal nur den Vertragstarif ersetzt. ...mehr

So können Sie den Unternehmergeist Ihrer Mitarbeiter fördern

Wachsen Unternehmen, so nehmen meist auch die bürokratischen Strukturen zu und Entscheidungswege werden lange. ...mehr


Was ist bei der Senkung des Umsatzsteuersatzes für Beherbergung von 13 % auf 10 % zu beachten?

Ab 1.11.2018 wird der Umsatzsteuersatz für

  • die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen samt Nebenleistungen (als Nebenleistung ist auch ein ortsübliches Frühstück anzusehen, wenn der Preis hiefür im Beherbergungsentgelt enthalten ist) und
  • die Vermietung von Grundstücken für Campingzwecke samt Nebenleistungen, wenn dafür ein einheitliches Benützungsentgelt entrichtet wird,

von 13 % wieder auf 10 % gesenkt.

Die Änderung des Steuersatzes ist erstmals auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 31.10.2018 ausgeführt werden bzw. sich ereignen. Für eine Nächtigung vom 31.10. auf den 1.11.2018 ist bereits ein Steuersatz von 10 % anzuwenden.

Sollten Sie eine Anzahlung mit 13 % Vorsteuer vor November 2018 für eine Nächtigung nach dem 31.10.2018 geleistet haben, so wird das Hotel die Anzahlungsrechnung im November 2018 korrigieren. Als Unternehmer haben Sie die korrigierte Rechnung in der Umsatzsteuervoranmeldung vom November zu berücksichtigen.

Auch aus den pauschalen Inlandsnächtigungsdiäten kann ab November wieder 10 % Vorsteuer herausgerechnet werden.

Stand: 25. September 2018

Bild: robertdering - stock.adobe.com

 
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