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Wirtschaft.Weiter.Denken

9. Corona Virus/Eier Mail für Kunden von Ditachmair & Partner ...mehr

Staatliche Garantien zur Liquiditätssicherung von Unternehmen

Überbrückungsgarantien des aws für KMU ...mehr

Überblick über staatliche Zuschüsse

Fixkostenzuschuss des Corona-Hilfsfonds ...mehr

Angebote der Sozialversicherung für mehr Liquidität

Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) bietet den SVS-Versicherten bei Bedarf aufgrund des Coronavirus folgende Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer Liquidität. ...mehr

Sonderregelungen des Finanzministeriums (BMF) für mehr Liquidität

Voraussetzung für alle Maßnahmen des BMF ...mehr

Welche steuerlichen Änderungen sind im dritten Gesetzespaket zur Corona-Krise enthalten?

Änderungen im Einkommensteuergesetz ...mehr

Welche Überbrückungsgarantien des Austria Wirtschaftsservice (aws) gibt es?

Eine aws Garantie ist grundsätzlich eine Garantie der Republik zugunsten eines österreichischen Unternehmens an die Bank für die Rückzahlung des aufgenommenen Kredits im Ausmaß einer bestimmten Garantiequote für den Fall, dass das Unternehmen insolvent wird. ...mehr

Welche Überbrückungsgarantien der Österreichischen Hotel und Tourismusbank (ÖHT) für den Tourismus gibt es?

Welche Varianten sind möglich? ...mehr

Welche Überbrückungsgarantien für Großbetriebe seitens der österreichischen Kontrollbank (OeKB) gibt es?

Die österreichische Kontrollbank übernimmt im Rahmen des Corona Hilfsfonds die Abwicklung von Kreditgarantien für die Überbrückungsfinanzierung von Großunternehmen. ...mehr

Coronavirus: Welche Richtlinien gelten für die Garantievergabe aus dem Corona-Hilfsfonds?

Wann können Garantien aus dem Corona-Hilfsfonds gewährt werden? ...mehr

Coronavirus: Welche laufenden Unterstützungsleistungen bringt der Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmer?

Die wesentlichen Eckpunkte der maßgeblichen Förderrichtlinien haben wir nachstehend für Sie zusammengefasst. ...mehr

Welche Fixkostenzuschüsse erhalten Unternehmen aus dem Corona-Hilfsfonds?

Wann kann ein Fixkostenzuschuss aus dem Corona-Hilfsfonds gewährt werden? ...mehr


Angebote der Sozialversicherung für mehr Liquidität

Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)

Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) bietet den SVS-Versicherten bei Bedarf aufgrund des Coronavirus folgende Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer Liquidität:

  • Stundung oder Ratenzahlung der Beiträge, wenn Zahlungsschwierigkeiten durch die Corona-Krise bedingt sind (eigene Erkrankung, Quarantäne, Umsatzeinbruch in einschlägigen Branchen, wie z. B. Veranstaltungssektor, Gastronomie, Hotellerie). Verzugszinsen werden in diesen Fällen nicht belastet.
  • Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage aufgrund einer Coronavirus bedingten Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage.

Zudem werden Mahnungen von offenen Beitragsforderungen bis auf Weiteres ausgesetzt. Von Anträgen auf Einleitung von Exekutionsverfahren sowie Insolvenzverfahren wird Abstand genommen.

Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) informiert über folgende Zahlungserleichterungen für österreichische Betriebe:

Stundungen für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020:

  • Für Betriebe, die von der „Schließungsverordnung“ oder einem Betretungsverbot nach dem Epidemiegesetz betroffen sind, erfolgt eine automatische Stundung der Beiträge.
  • Sonstige Betriebe mit Corona bedingten Liquiditätsproblemen können bei der ÖGK um Ratenzahlung oder Stundung ansuchen. Der formlose Antrag hat die Corona bedingten Probleme zu beinhalten und ist an die jeweilige regionale Servicestelle zu richten.
  • Für die Dauer der Stundung fallen keine Verzugszinsen an.

Aussetzen der Einbringungsmaßnahmen in den Monaten März, April und Mai 2020:

  • In diesen Monaten erfolgen generell keine Einbringungsmaßnahmen, wie Exekutionsanträge, und es werden keine Insolvenzanträge gestellt.
  • Für Corona bedingt verspätete Beitragsgrundlagenmeldungen werden keine Säumniszuschläge vorgeschrieben.

Die Grundregeln der Lohnverrechnung bleiben weiterhin aufrecht:

  • Die gesetzliche Fälligkeit der Beiträge bleibt bestehen.
  • Die Anmeldungen zur Pflichtversicherung müssen weiterhin fristgerecht vor Arbeitsantritt erfolgen.
  • Die monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen sind unbedingt rechtzeitig zu übermitteln.

Hinweis

Diese Informationen sind auf dem Stand vom 26.04.2020 und können sich kurzfristig ändern. Aktuelle Detailinformationen finden Sie unter https://www.svs.at und https://www.sozialversicherung.at.

Stand: 29. April 2020

Bild: Barbara-Maria Damrau - stock.adobe.com

 
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