Der Nationalrat hat heute, Sonntag, 15.3.2020, in seiner Sondersitzung die gesetzliche Grundlage für ein neues COVID-19-Kurzarbeitsmodell beschlossen. In Abstimmung mit den Sozialpartnern arbeiten wir im AMS aktuell an einer neuen Förderrichtlinie, einem adaptierten Antragsformular und einer EDV-technischen Unterstützung. Bereits vorliegend ist ein mit dem Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend gemeinsam entwickeltes Dokument zu den wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der neuen COVID-19-Kurzarbeit. Hier finden Sie das Dokument zum Download (Stand 16.03.2020, 10:30 Uhr).
Unternehmen dürfen wir aktuell darum ersuchen:
- sich möglichst vor Kontaktaufnahme mit dem AMS oder der WKO anhand dieses Dokumentes bzw. auf unserer Webseite, die wir laufend aktualisieren, und auf der Webseite der WKO (https://www.wko.at/corona) zu informieren, damit Anfragen an uns dann rascher bearbeitet werden können.
- sich zur Vorbereitung der Sozialpartnervereinigung per E-Mail an die jeweilige Landeswirtschaftskammer zu wenden.
- sich telefonisch, per eAMS Konto oder E-Mail ans AMS zu wenden, bitte nicht persönlich.
- für die schriftliche Kommunikation mit dem AMS, sofern vorhanden, das eAMS Konto zu nützen.
Wir werden uns möglichst rasch und bestmöglich um Ihr Anliegen kümmern. Bitte um Verständnis, wenn die Erreichbarkeit am Montag irgendwo nicht sofort klappt. Wir haben derzeit sehr, sehr viele Anfragen.
Vielen herzlichen Dank.
Ihr Arbeitsmarktservice
Liebe Kundinnen und Kunden!
Bitte um Verständnis, unsere Telefone sind überlastet. Auch das eAMS-Konto hat zeitweise Ausfälle.– Selbst wenn Sie uns erst in den nächsten Tagen erreichen: Seien Sie unbesorgt, wir akzeptieren Ihren Antrag rückwirkend.