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Lions Drachenbootrennen 2015

Am 15.06.2015 fand das Lions Drachenbootrennen in Ottensheim statt. ...mehr

Termine

Aktuelle Termine bei Ditachmair & Partner ...mehr

Neues zur Steuerreform: Was steht im Begutachtungsentwurf?

Die Steuerreform ist nun in Begutachtung. Geplant ist, dass der Nationalrat diese Anfang Juli beschließt – bis dahin kann es noch zu Änderungen kommen. ...mehr

Vorsteuer-Rückerstattung Drittland: Nur noch bis 30.6.

Zum Vorsteuerabzug berechtigte österreichische Unternehmer können sich auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen ...mehr

Wie werden versendete Waren umsatzbesteuert?

Bei Gegenständen, die innerhalb von EU-Ländern versendet oder befördert werden, muss die Umsatzsteuer von dem Land, in dem die Lieferung beginnt, in Rechnung gestellt werden. ...mehr

Wie viele Tage Urlaub stehen einem Arbeitnehmer zu?

Bei einer Dienstzeit bis zu 25 Jahren beträgt der Urlaubsanspruch 30 Werktage pro Arbeitsjahr – bei über 25 Jahren Dienstzeit 36 Werktage ...mehr

Vorsteuerabzug bei Leasingverträgen

Laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) vom Jahresanfang erfüllt der Leasingvertrag allein nicht die Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug. ...mehr

Sind Sie in Ihrem Urlaubsland krankenversichert?

Auf der Rückseite der e-Card ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) aufgedruckt ...mehr

Wie viel dürfen Studenten verdienen?

Übersteigt das Entgelt eine gewisse Grenze, kann dies zum Verlust z. B. der Familienbeihilfe führen ...mehr

Geben Sie Ihrer Zielgruppe ein Gesicht

Weg vom Gießkannenprinzip, hin zu Werbebotschaften, die direkt auf die Zielgruppe zugeschnitten sind ...mehr


Wie viele Tage Urlaub stehen einem Arbeitnehmer zu?

Urlaub ist abhängig von den Arbeitsjahren

Bei einer Dienstzeit bis zu 25 Jahren beträgt der Urlaubsanspruch 30 Werktage pro Arbeitsjahr – bei über 25 Jahren Dienstzeit 36 Werktage. Dies ergibt bei einer 5-Tage-Woche einen Urlaubsanspruch in Höhe von 25 bzw. 30 Arbeitstagen.

Bei der Berechnung der Jahre werden angerechnet:

  • alle Vordienstzeiten beim selben Arbeitgeber werden angerechnet, unter der Voraussetzung, dass die Unterbrechungen die Dauer von drei Monaten nicht übersteigen.
  • Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern sowie Zeiten einer selbständigen Erwerbstätigkeit werden bis maximal fünf Jahre angerechnet, sofern sie mindestens sechs Monate (im Inland bzw. in einem EWR-Staat) gedauert haben und der Dienstnehmer diese nachweisen kann.
  • Schulzeiten über die allgemeine Schulpflicht hinaus, z. B. für den Besuch einer allgemeinbildenden höheren Schule, werden mit maximal vier Jahren und Hochschulzeiten bis zu einem Ausmaß von maximal fünf Jahren, vorausgesetzt das Studium wurde mit Erfolg abgeschlossen, angerechnet.

Achtung: Zu beachten sind auch die maximalen Anrechnungsjahre bei einem Zusammentreffen mehrerer verschiedener Vordienstzeiten.

Achtung: Urlaubsvorgriff muss vereinbart werden

Nach herrschender Rechtsprechung ist ein Urlaubsvorgriff zulässig. In einer Entscheidung vom Jänner 2015 stellt der Oberste Gerichtshof (OGH) aber klar, dass dafür eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer notwendig ist. Eine „automatische“ Anrechnung eines „vorgezogenen“ Urlaubs auf den erst im nächsten Urlaubsjahr entstehenden Urlaubsanspruch ist laut OGH nicht möglich.

Das Urlaubsgesetz sieht nur die Übertragung von nicht verbrauchtem Urlaubsanspruch auf das nächste Urlaubsjahr vor, nicht aber den einseitigen „Übertrag“ von zu viel verbrauchten Urlaubstagen.

Sachverhalt

Eine gekündigte Angestellte klagte ihren ehemaligen Arbeitgeber auf € 1.070,26 Urlaubsersatzleistung. Der ehemalige Arbeitgeber bestritt dies und beantragte eine Klageabweisung, weil seiner Meinung nach der gesamte Urlaub verbraucht wurde.

Der OGH gab der ehemaligen Angestellten recht. Der Arbeitgeber hätte eine Vereinbarung des Urlaubsvorgriffs nachweisen müssen. Da er dies nicht konnte, geht das Gericht davon aus, dass der ehemaligen Mitarbeiterin ein zusätzlicher Urlaub gewährt wurde, der über den Mindestanspruch hinausging.

Stand: 29. Mai 2015

 
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