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Gesundheitskasse: Fristverlängerung für Zahlungserleichterungen bis 15.7.

Die Frist für die Begleichung von coronabedingten Beitragsrückständen aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021 endete wie bereits berichtet am 30.6.2021. ...mehr

Sonderbestimmung zum Pendlerpauschale läuft per 1.7.2021 aus

Für Lohnzahlungszeiträume ab dem 1. Juli 2021 gilt diese Sonderbestimmung der Coronakrise nicht mehr. ...mehr

Wie sind Aufwandsentschädigungen für freiwillige Helfer in Impf- und Teststraßen abgabenrechtlich zu beurteilen?

Die Fortdauer der Coronakrise hat eine Reihe von Fragen aufgeworfen. ...mehr

Was gibt es Neues in der Liebhaberei?

Keine Liebhaberei bei Unwägbarkeit. ...mehr

Welche Möglichkeiten bietet die digitale Verwaltung?

Die Digitalisierung beeinflusst auch die österreichische Verwaltung zunehmend. ...mehr

Wann unterliegen Gutscheine der Umsatzsteuer?

Gerade in Zeiten der Coronakrise waren viele Unternehmen gezwungen, Gutscheine auszugeben. ...mehr

Wie vermeide ich Steuern bei der Heimreise aus dem Urlaub?

Für Einreisen aus einem anderen EU-Staat gelten grundsätzlich Richtmengen bzw. Freigrenzen. ...mehr

Können offene Mindestkörperschaftsteuern bei einer verschmelzenden Umwandlung auf eine natürliche Person gutgeschrieben werden?

Eine GmbH wurde gemäß den Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes durch Übertragung des Unternehmens auf den Alleingesellschafter umgewandelt. ...mehr

Ab in den Urlaub! Wie bin ich krankenversichert?

Wenn Sie Urlaub machen, benötigen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). ...mehr


Sonderbestimmung zum Pendlerpauschale läuft per 1.7.2021 aus

Für Lohnzahlungszeiträume, die vor dem 1. Juli 2021 enden gilt:

Das Pendlerpauschale ist auch für Lohnzahlungszeiträume zu berücksichtigen, in denen sich der Arbeitnehmer in COVID-19-Kurzarbeit, Telearbeit wegen der COVID-19-Krise bzw. Dienstverhinderungen wegen der COVID-19 Krise befindet.

Wird also die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte nur aufgrund der COVID-19-Krise nicht mehr bzw. nicht an jedem Arbeitstag zurücklegt, dann kann wie z. B. auch im Krankheitsfall, das Pendlerpauschale wie vor der Krise berücksichtigt werden.

Für Lohnzahlungszeiträume ab dem 1. Juli 2021 gilt diese Sonderbestimmung der Coronakrise nicht mehr.

Stand: 29. Juni 2021

Bild: Mego-studio - Adobe Stock.com

 
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