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Anträge für den Beschäftigungsbonus nur noch bis 31.1.2018 möglich

Medienberichten ist zu entnehmen, dass die Bundesregierung beschlossen hat das Förderprogramm „Beschäftigungsbonus“ und die „Aktion 20.000“ einzustellen. ...mehr

Was gibt es 2018 Neues bei den Steuern?

Immer zu Jahresbeginn steht man vor der Herausforderung, sich auf einige Veränderungen einzustellen. ...mehr

Sonstige rechtliche Änderungen 2018

Neben den steuerlichen Änderungen bringt 2018 auch in der Sozialversicherung, im Arbeitsrecht und in anderen Rechtsbereichen einige Neuerungen. ...mehr

Was ist das Register der wirtschaftlichen Eigentümer?

Die Rechtsträger haben die Identität ihres wirtschaftlichen Eigentümers festzustellen, zu überprüfen und über das Unternehmensserviceportal (USP) elektronisch zu melden. ...mehr

Haben Sie Kryptowährungen im Privatvermögen?

Auf die steuerlichen Aspekte von Kryptowährungen im Betriebsvermögen wurde bereits an anderer Stelle hingewiesen. ...mehr

Für welche Mietverträge entfällt die Mietvertragsgebühr?

Mietverträge über Wohnraum, die ab dem 11.11.2017 abgeschlossen wurden, sind von der Mietvertragsgebühr generell befreit. ...mehr

Was sind Rolling Forecasts?

Bei einem Rolling Forecast erfolgt die Prognose nicht nur bis zum Ende des Wirtschaftsjahres, sondern es wird immer eine Prognose für einen fixen Zeitraum, z. B. 12 Monate oder 18 Monate, erstellt. ...mehr


Was ist das Register der wirtschaftlichen Eigentümer?

Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) wird ein Register geschaffen, welches die Registerbehörde für die Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung zu führen hat. Registrierbehörde ist das BMF, welches sich wiederum der Bundesanstalt Statistik Österreich als Dienstleister bedient.

In das Register sind die direkten oder indirekten wirtschaftlichen Eigentümer von Rechtsträgern einzutragen, die im Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz genannt sind. Rechtsträger sind dabei unterschiedlichste Arten von Gesellschaften und juristischen Personen, wie z. B. OGs, KGs, AGs, GmbHs, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Privatstiftungen, Vereine, Trusts usw. Bestimmte Grunddaten erhält die Bundesanstalt Statistik Österreich von bereits bestehenden Registern, wie z. B. dem Firmenbuch oder dem Vereinsregister. Andere Daten müssen die Rechtsträger melden.

Meldepflicht

Die Rechtsträger haben die Identität ihres wirtschaftlichen Eigentümers festzustellen, zu überprüfen und über das Unternehmensserviceportal (USP) elektronisch zu melden. Die Rechtsträger haben zudem dies zumindest jährlich durchzuführen und zu prüfen, ob die an das Register gemeldeten wirtschaftlichen Eigentümer noch aktuell sind. Das Gesetz definiert, wer als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen ist. Sonderregelungen gibt es z. B. für Stiftungen und Trusts.

Von der Meldepflicht befreit sind unter anderem

  • OGs und KGs, wenn alle persönlich haftenden Gesellschafter natürliche Personen sind,
  • GmbHs, wenn alle Gesellschafter natürliche Personen sind,
  • Vereine gemäß Vereinsgesetz.

Eine gesonderte Meldung hat jedenfalls zu erfolgen, wenn eine andere natürliche Person direkt oder indirekt Kontrolle auf die Geschäftsführung ausübt.

Die wirtschaftlichen Eigentümer sind verpflichtet, ihren Rechtsträgern alle erforderlichen Dokumente und Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Rechtsträger haben Kopien der Dokumente und Informationen bis mindestens fünf Jahre nach dem Ende des wirtschaftlichen Eigentums der natürlichen Person aufzubewahren.

Die Rechtsträger haben die Meldungen erstmalig bis zum 1.6.2018 zu erstatten. Neue Rechtsträger haben binnen vier Wochen zu melden.

Das Gesetz sieht u. a. bei Verletzung der Meldepflicht hohe Geldstrafen vor: bei Vorsatz bis € 200.000,00, bei grober Fahrlässigkeit bis zu € 100.000,00.

Einsicht

Jeder Rechtsträger kann über das USP Einsicht über ihn erfasste Daten nehmen. Zudem können u. a. alle laut Gesetz zur Geldwäsche- und Terrorismusprüfung Verpflichtete und alle Personen mit berechtigtem Interesse Einsicht nehmen.

Inkrafttreten

Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) tritt im Wesentlichen am 15.1.2018 in Kraft. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme soll ab 2.5.2018 möglich sein.

Dieser Artikel gibt nur einen Überblick über die wesentlichsten Eckpunkte der neuen Regelung – für Ihre individuelle Situation nehmen Sie bitte eine entsprechende Beratung in Anspruch.

Stand: 27. Dezember 2017

Bild: sdecoret - Fotolia.com

 
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