zum Inhalt

News

News

AfB startet in Oberösterreich und schafft Basis für regionale Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung

Die AfB setzt als Europas größtes gemeinnütziges IT-Unternehmen ihren Erfolgsweg in Österreich fort und setzt den Startschuss für den Aufbau eines neuen Standortes in Oberösterreich. Mit Jürgen Münzner, MSc, holt die AfB, die über ihr Kerngeschäft des IT-Remarketings wertvolle Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung schafft, einen Vertriebsprofi an Bord, der in Oberösterreich bestens vernetzt ist und für die AfB den Aufbau von Partnerschaften mit Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen im Westen Österreichs vorantreiben soll. ...mehr

Steuer News und aktuelle COVID19-Maßnahmen III: degressive Abschreibung, Reparaturdienstleistungen, NoVA Erhöhung 2021

Folgende Informationen mit Stand 5. Februar 2021 darf ich weitergeben: degressive Abschreibung, Reparaturdienstleistungen, NoVA Erhöhung 2021 ...mehr

Steuer News und aktuelle COVID19-Maßnahmen II: Verlustersatz und Ausfallbonus

Folgende Informationen mit Stand 5. Februar 2021 darf ich weitergeben: Verlustersatz und Ausfallbonus ...mehr

Steuer News und aktuelle COVID19-Maßnahmen I: Zahlungserleichterung, Investitionsprämie, Initiativantrag

Folgende Informationen mit Stand 5. Februar 2021 darf ich weitergeben: Zahlungserleichterung, Investitionsprämie, Initiativantrag ...mehr

Was bringt die neue degressive Abschreibung?

Die degressive AfA ist mit einem unveränderlichen Prozentsatz von höchstens 30 % möglich. ...mehr

Wie wurde die Kleinunternehmerpauschalierung geändert?

Ab dem Veranlagungsjahr 2020 ist die Anwendung einer Kleinunternehmerpauschalierung im Rahmen des Einkommensteuergesetzes möglich. ...mehr

Wie änderte sich die land- und forstwirtschaftliche Pauschalierung?

Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurden bereits einige steuerliche Änderungen für die Land- und Forstwirtschaft beschlossen. ...mehr

Wie werden Sozialversicherungsbeiträge gestundet?

Das Zahlungsziel für gestundete Beiträge der Beitragszeiträume Februar bis April 2020 wurde auf den 31. März 2021 verlängert: ...mehr

Was muss im Februar 2021 zusätzlich gemeldet werden?

Unternehmer müssen die Jahreslohnzettel ihrer Dienstnehmer aus dem Jahr 2020 in elektronischer Form bis Ende Februar 2021 an das Finanzamt melden. ...mehr

Tipps für die Zusammenarbeit von dezentralen Teams

Sind Teammitglieder nicht alle an einem Standort im Einsatz, gilt es für eine reibungslose Zusammenarbeit einige Besonderheiten zu beachten. ...mehr


Was bringt die neue degressive Abschreibung?

Alternativ zur linearen Abschreibung ist für bestimmte Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2020 angeschafft oder hergestellt werden, nun auch steuerlich eine degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) möglich. Ausgeschlossen von dieser Abschreibungsart sind allerdings zum Beispiel Wirtschaftsgüter, für die eine Sonderform der Absetzung für Abnutzung vorgesehen ist (z. B. Gebäude, Firmenwert und in der Regel Pkw bzw. Kombis ausgenommen Elektroautos), bestimmte unkörperliche Wirtschaftsgüter, gebrauchte Wirtschaftsgüter und bestimmte Anlagen im Zusammenhang mit fossilen Energieträgern.

 

Die degressive AfA ist mit einem unveränderlichen Prozentsatz von höchstens 30 % möglich. Der Prozentsatz ist auf den jeweiligen Buchwert (Restbuchwert) anzuwenden. Dadurch ergeben sich jährlich sinkende Abschreibungsbeträge. Die Halbjahresabschreibungsregelung bleibt auch bei dieser Abschreibungsart aufrecht.

Wurde bei einem Wirtschaftsgut mit der Abschreibung nach der degressiven Abschreibungsmethode begonnen, ist man grundsätzlich in den Folgejahren daran gebunden; dennoch ist ein einmaliger Wechsel zur linearen Abschreibungsmethode mit Beginn eines Wirtschaftsjahres zulässig. Im Jahr des Wechsels wird der Restbuchwert durch die verbleibende Restnutzungsdauer dividiert, sodass sich ab dem Wechsel gleichbleibende lineare Abschreibungsbeträge ergeben.

Nicht zulässig ist der umgekehrte Wechsel von der linearen zur degressiven Abschreibung.

Beispiel: Anschaffungskosten € 100.000,00, Anschaffung und Inbetriebnahme im Jänner 2021, Nutzungsdauer acht Jahre. Degressive Abschreibung in Höhe von jährlich 30 % bis 2025. 2026 erfolgt der Wechsel zur linearen Abschreibung

  Degressive Afa Restbuchwert
2021 100.000,00 x 30 % = 30.000,00 70.000,00
2022 70.000,00 x 30 % = 21.000,00 49.000,00
2023 49.000,00 x 30 % = 14.700,00 34.300,00
2024 34.300,00 x 30 % = 10.290,00 24.010,00
2025 24.010,00 x 30 % = 7.203,00 16.807,00

2026-2028: Wechsel zur linearen AfA ab 2026. Restbuchwert von 16.807,00 dividiert durch die Restnutzungsdauer von 3 Jahren = € 5.602,00 jährliche Abschreibung für die Jahre 2026, 2027 und 2028.

Auch unternehmensrechtliche Regelungen sind bei diesem Thema zu beachten. Mit dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz wurde allerdings im Einkommensteuergesetz normiert, dass für vor dem 1. Jänner 2022 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter die steuerliche degressive Afa unabhängig von der im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss vorgenommenen Abschreibung in Anspruch genommen werden kann.

Stand: 26. Januar 2021

Bild: Thomas Reimer - stock.adobe.com

 
Ditachmair & Partner Beratungsunternehmen
Wien | +43 1 810 14 61  Linz | +43 732 78 42 78 |