Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner,
Liebe Freunde und Mitarbeiter!
Folgende Informationen mit Stand 5. Februar 2021 darf ich weitergeben:
Die degressive Abschreibung bis zu 30% des jeweiligen Buchwertes kann schon für nach dem 30.6.2020 angeschaffte Wirtschaftsgüter (ausgenommen ua Gebäude, immaterielle Wirtschaftsgüter, PKW und Kombi mit einem Emissionswert über 0g/km) geltend gemacht werden. Die degressive Abschreibung kann aber nur für ab dem 1.7.2020 und vor dem 1.1.2022 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter unabhängig von der in der Unternehmensbilanz gewählten Abschreibungsmethode bzw. -höhe geltend gemacht werden.
Seit 1.1.2021 unterliegen Reparaturdienstleistungen einschließlich Ausbesserung und Änderung be-treffend Fahrräder (inkl E-Bikes, aber nicht Krafträder mit Motoreinsatz), Schuhe, Lederwaren, Klei-dung und Haushaltswäsche (zB Bettwäsche, Tischdecken, Polsterbezüge, Vorhänge) einem ermäßigten Steuersatz von 10%.
NoVA Erhöhung 2021 ab 1.7.2021 auch für Klein-LKW
Ab 1. Juli 2021 sind nunmehr alle Kfz zur Personen- und Güterbeförderung bis 3.500 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht (inkl Pick-ups und leichter Nutzfahrzeuge mit LKW-Zulassung) NoVA-pflichtig.
Schönes Wochenende. Ihr Team von Ditachmair & Partner