Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner,
Liebe Freunde und Mitarbeiter!
Folgende Informationen mit Stand 5. Februar 2021 darf ich weitergeben:
Verlustersatz – Antragstellung 1.Tranch möglich
Der Kreis der Unternehmen, die von der Gewährung ausgenommen sind, ist weitgehend ident mit den ausgenommenen Unternehmen für den Fixkostenzuschuss 800.000 (FKZ 800.000).
Ein Verlustersatz darf nicht gewährt werden, wenn der Antragsteller einen FKZ 800.000 in Anspruch nimmt. Der Verlustersatz ist auch für Zeiträume, für die ein Umsatzersatz beansprucht wurde, ausgeschlossen.
Voraussetzung ist, dass das Unternehmen in den antragsgegenständlichen Zeiträumen einen Umsatzausfall von mindestens 30% im Vergleich zum jeweiligen Zeitraum des Jahres 2019 erleidet.
Sachbearbeiterin in der Kanzlei ist Katrin Feichtner.
Ausfallsbonus kann ab 16. Februar 2021 monatlich auf FinanzOnline beantragt werden
Jedes Unternehmen, das mehr als 40% Umsatzausfall im Vergleich zum jeweiligen Monatsumsatz aus 2019 hat, kann – auch wenn es im Lockdown nicht geschlossen war – über FinanzOnline eine Liquiditätshilfe bis zu € 60.000 pro Monat beantragen. Somit erhalten bei einem entsprechenden Umsatzausfall auch jene Betriebe den Ausfallsbonus, die im November und Dezember 2020 den Lockdown-Umsatzersatz mangels direkter oder indirekter erheblicher Betroffenheit (im Sinne der jeweiligen Richtlinien) nicht beantragen konnten.
Der Ausfallbonus beträgt je nach Höhe des Umsatzausfalls bis zu 30% des Vergleichsumsatzes und besteht zur Hälfte (also 15%) aus dem Ausfallsbonus im engeren Sinne und zur anderen Hälfte (15%) aus einem (optionalen) Vorschuss auf den FKZ 800.000. Der Ausfallsbonus ist mit € 60.000 gedeckelt.
Rückfragen in der Kanzlei bei Magdalena Sallinger
Schönes Wochenende. Ihr Team von Ditachmair & Partner