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AfB startet in Oberösterreich und schafft Basis für regionale Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung

Die AfB setzt als Europas größtes gemeinnütziges IT-Unternehmen ihren Erfolgsweg in Österreich fort und setzt den Startschuss für den Aufbau eines neuen Standortes in Oberösterreich. Mit Jürgen Münzner, MSc, holt die AfB, die über ihr Kerngeschäft des IT-Remarketings wertvolle Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung schafft, einen Vertriebsprofi an Bord, der in Oberösterreich bestens vernetzt ist und für die AfB den Aufbau von Partnerschaften mit Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen im Westen Österreichs vorantreiben soll. ...mehr

Steuer News und aktuelle COVID19-Maßnahmen III: degressive Abschreibung, Reparaturdienstleistungen, NoVA Erhöhung 2021

Folgende Informationen mit Stand 5. Februar 2021 darf ich weitergeben: degressive Abschreibung, Reparaturdienstleistungen, NoVA Erhöhung 2021 ...mehr

Steuer News und aktuelle COVID19-Maßnahmen II: Verlustersatz und Ausfallbonus

Folgende Informationen mit Stand 5. Februar 2021 darf ich weitergeben: Verlustersatz und Ausfallbonus ...mehr

Steuer News und aktuelle COVID19-Maßnahmen I: Zahlungserleichterung, Investitionsprämie, Initiativantrag

Folgende Informationen mit Stand 5. Februar 2021 darf ich weitergeben: Zahlungserleichterung, Investitionsprämie, Initiativantrag ...mehr

Was bringt die neue degressive Abschreibung?

Die degressive AfA ist mit einem unveränderlichen Prozentsatz von höchstens 30 % möglich. ...mehr

Wie wurde die Kleinunternehmerpauschalierung geändert?

Ab dem Veranlagungsjahr 2020 ist die Anwendung einer Kleinunternehmerpauschalierung im Rahmen des Einkommensteuergesetzes möglich. ...mehr

Wie änderte sich die land- und forstwirtschaftliche Pauschalierung?

Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurden bereits einige steuerliche Änderungen für die Land- und Forstwirtschaft beschlossen. ...mehr

Wie werden Sozialversicherungsbeiträge gestundet?

Das Zahlungsziel für gestundete Beiträge der Beitragszeiträume Februar bis April 2020 wurde auf den 31. März 2021 verlängert: ...mehr

Was muss im Februar 2021 zusätzlich gemeldet werden?

Unternehmer müssen die Jahreslohnzettel ihrer Dienstnehmer aus dem Jahr 2020 in elektronischer Form bis Ende Februar 2021 an das Finanzamt melden. ...mehr

Tipps für die Zusammenarbeit von dezentralen Teams

Sind Teammitglieder nicht alle an einem Standort im Einsatz, gilt es für eine reibungslose Zusammenarbeit einige Besonderheiten zu beachten. ...mehr


Steuer News und aktuelle COVID19-Maßnahmen I: Zahlungserleichterung, Investitionsprämie, Initiativantrag

Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner,
Liebe Freunde und Mitarbeiter!

Folgende Informationen mit Stand 5. Februar 2021 darf ich weitergeben:

Die Öffnungszeiten der Kanzlei MO-FR von 8-17h entsprechen auch den Bearbeitungszeiten von Anfragen. Bitte rechnen Sie nicht mit Antworten außerhalb dieser Zeiten. Meine Mitarbeiter und ich nutzen die Kanzleischließzeiten, um Aufarbeitungen in der Recherche, Telefonate oder Emails zu machen. Ab Montag 7.Februar 2021 stehen wir wieder mit voller Power zur Verfügung.

 

Neuerungen bei Zahlungserleichterungen

Die bis 15.1.2021 bestandenen Stundungen werden automatisch bis zum 31.3.2021 verlängert.

Die Zahlungsfrist, für laufende Abgaben, die im Zeitraum 26.9.2020 bis 28.2.2021 fällig werden, wird automatisch auf den 31.3.2021 verschoben.

Für zwischen dem 15.3.2020 und dem 31.3.2021 entstandene Abgabenrückstände kann zwischen dem 4.3.2021 und 31.3.2021 ein Ratenzahlungsantrag eingebracht werden, der Raten bis zum 30.6.2022 (somit für 15 Monate) umfassen kann. Ist bis zu diesem Zeitpunkt eine vollständige Entrichtung nicht möglich, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine weitere Ratenzahlung für weitere 21 Monate beantragt werden. Für den Zeitraum 15.3.2020 bis 31.3.2021 fallen keine Stundungszinsen und Säumniszuschläge an.

Für ESt- oder KöSt-Nachzahlungen aus der Veranlagung 2019 und 2020 werden keine Anspruchszinsen vorgeschrieben.

AWS Frist zur Beantragung der Investitionsprämie bleibt bei 28. Februar 2021.

Vorgesehen ist eine Verlängerung der Frist einer ersten Maßnahme bis zum  31. Mai 2021 und eine Verlängerung des Investitionsdurchführungszeitraums, der den Abschluss der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2022 auf den 28. Februar 2023 (bei Anträgen mit einem Investitionsvolumen bis zu EUR 20 Mio.)Verlängerung des Investitionsdurchführungszeitraums, der den Abschluss der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2024 auf den 28. Februar 2025 (bei Anträgen mit einem Investitionsvolumen über EUR 20 Mio.) Verlängerung der Abrechnungsfrist von drei auf sechs Monate.

Der Initiativantrag zum COVID-19-STMG sieht vor, dass die Sonderregelung zur Gewährung des Pendlerpauschales und die Steuerfreiheit für Zulagen (für Schmutz, Erschwernis und Gefahr) und Zuschläge (für Überstunden), die trotz Homeoffice, Quarantäne, Kurzarbeit gewährt werden, bis Ende Juni 2021 verlängert wird. Auch die pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen für Sportler können weiterhin bis 30.6.2021 steuerfrei ausgezahlt werden, auch wenn auf Grund der Corona-Krise keine Einsatztage vor-liegen.

 

Schönes Wochenende. Ihr Team von Ditachmair & Partner

 
Ditachmair & Partner Beratungsunternehmen
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