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Coronavirus: Welche Förderungen bringt der Schutzschirm für Veranstaltungen?

Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Beschränkungen des öffentlichen Lebens haben auch die Veranstalterbranche schwer getroffen. ...mehr

Coronavirus: Was ist neu am Härtefallfonds?

Die schon zu Jahresbeginn angekündigte Verlängerung des Härtefallfonds hat nun auch Einzug in die zugrundeliegende Förderrichtlinie gefunden. ...mehr

Wie wird der Ersatz des Verdienstentgangs nach dem Epidemiegesetz lohnsteuerlich behandelt?

Das Epidemiegesetz sieht für Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, eine Vergütung des regelmäßigen Entgelts im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) vor. ...mehr

Wie sehen die neuen steuerlichen Regelungen zum Homeoffice aus?

Mit ergänzenden Regelungen sollen nun die Kosten des Arbeitnehmers aus einer Homeoffice-Tätigkeit auch steuerlich besser berücksichtigt werden. ...mehr

Was ändert sich beim innergemeinschaftlichen Versandhandel ab 1.7.2021?

Bisher war es möglich, bis zu einem bestimmten Umsatz pro Mitgliedsland (Lieferschwelle) die Umsätze auch im Ursprungsland der Umsatzsteuer zu unterwerfen. ...mehr

Was bewirkt die neue „Zinsschranke“?

Seit Anfang des Jahres 2021 sind im Körperschaftsteuergesetz neue Regelungen zu einer sogenannten „Zinsschranke“ in Kraft getreten. ...mehr

Voraussetzungen für das Vertreterpauschale für 2020 geändert

In einer Verordnung zum Einkommensteuergesetz ist festgehalten, dass Vertreter bei nicht selbständigen Einkünften 5 % der Bemessungsgrundlage, höchstens jedoch € 2.190,00 jährlich steuerlich geltend machen können. ...mehr

Sind die unterschiedlichen Abzinsungssätze für langfristige Rückstellungen verfassungskonform?

Der VfGH hat nun entschieden, dass die Differenzierung der Abzinsungssätze für langfristige Rückstellungen verfassungskonform ist. ...mehr

Woran können Sie erkennen, dass Kunden abwandern?

Neue Kunden zu gewinnen ist meist mit hohem Aufwand verbunden. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig zu erkennen, wenn sich bestehende Kunden nach anderen Geschäftspartnern umsehen. ...mehr


Coronavirus: Was ist neu am Härtefallfonds?

Die schon zu Jahresbeginn angekündigte Verlängerung des Härtefallfonds hat nun auch Einzug in die zugrundeliegende Förderrichtlinie gefunden. Neben den zusätzlichen Betrachtungszeiträumen (also den einmonatigen Zeiträumen, für die Unterstützungsleistungen aus dem Härtefallfonds beantragt werden können), wurden dabei aber auch andere Regelungen der Förderrichtlinie überarbeitet. Die Eckpunkte der wesentlichen Neuerungen haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.

Zusätzliche Betrachtungszeiträume: Unterstützungsleistungen aus dem Härtefallfonds können nunmehr für bis zu 15 (statt bisher 12) einmonatige Betrachtungszeiträume, die nicht zeitlich zusammenhängen müssen, beantragt werden. Neu hinzugekommen sind die Betrachtungszeiträume 16.3.2021 bis 15.4.2021, 16.4.2021 bis 15.5.2021 und 16.5.2021 bis 15.6.2021. Wegen der zusätzlichen Betrachtungszeiträume wurde auch die Frist für die Antragstellung bis zum 31.7.2021 verlängert.

Zusatzbonus: Zusätzlich zum eigentlichen Zuschuss und zum Comeback-Bonus wird für Betrachtungszeiträume, für die eine Unterstützungsleistung aus dem Härtefallfonds zuerkannt wurde, ein „Zusatzbonus“ in Höhe von € 100,00 pro Betrachtungszeitraum (maximal € 1.500,00 bei Inanspruchnahme aller möglichen Betrachtungszeiträume) ausbezahlt. Der „Zusatzbonus“ muss für bereits vergangene Betrachtungszeiträume nicht gesondert beantragt werden, sondern wird ab 1.6.2021 automatisch (ggf. in Teilbeträgen) ausbezahlt.

Neuer Förderhöchstbetrag: Aufgrund der zusätzlichen Betrachtungszeiträume und des „Zusatzbonus“ ergibt sich bei Inanspruchnahme der vollen Förderung für alle Betrachtungszeiträume ein neuer Förderhöchstbetrag von insgesamt € 39.000,00.

Erweiterter Zugang für Neugründer: Unterstützungsleistungen aus dem Härtefallfonds sollen künftig auch bei Unternehmensgründung oder Betriebsübernahme bis zum 30.10.2020 (bisher 1.1.2020) gewährt werden können.

Keine parallelen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung: Bei Anträgen, die nach dem 15.4.2021 gestellt werden, darf der Antragsteller nicht nur (wie bisher) zum Zeitpunkt der Antragstellung, sondern auch im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen.

Anspruchsberechtigende Tätigkeit über den gesamten Betrachtungszeitraum: Bei Anträgen, die nach dem 15.4.2021 gestellt werden, muss die auf eigenen Namen und eigene Rechnung selbstständig ausgeübte gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit nicht nur (wie bisher) zum Zeitpunkt der Antragstellung, sondern auch über den gesamten jeweils beantragten Betrachtungszeitraum ausgeübt werden.

Antragsberechtigung bei Sanierungsverfahren: Ein über den Antragsteller eröffnetes Sanierungsverfahren im Sinne der Insolvenzordnung steht einer Antragstellung im Rahmen des Härtefallfonds nicht mehr länger entgegen.

Ausländische Bankkonten: Die Unterstützungsleistungen aus dem Härtefallfonds können nunmehr auch auf Bankkonten in EU- oder EWR-Ländern ausbezahlt werden.

Hinweis:

Diese Informationen sind auf dem Stand vom 16.4.2021 und können sich kurzfristig ändern. Zudem sind die zu berücksichtigenden Regelungen, Voraussetzungen und Einschränkungen besonders umfangreich, weshalb in diesem Artikel nur die wesentlichen Eckpunkte wiedergegeben werden können. Tagesaktuelle und weiterführende Informationen erhalten Sie unter https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html.

Stand: 21. April 2021

Bild: Bacho Foto - Fotolia.com

 
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