Das LSDB-G betrifft zwei Bereiche:
-
Ausländische Arbeitgeber/innen ohne Sitz in Österreich (dafür mit Sitz in der EU, im EWR-Raum oder in der Schweiz), die Arbeitnehmer/innen nach Österreich zur Dienstleistung entsenden.
-
Inländische Arbeitgeber/innen mit Arbeitnehmer/innen, die den österreichischen Rechtsbestimmungen unterliegen.
Die betroffenen Arbeitnehmer dürfen in Bezug auf den „Grundlohn" nicht benachteiligt werden. Deshalb wurden verstärkt Überprüfungs- und Verwaltungsstrafbestimmungen ins AVRAG aufgenommen.